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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 25 Sa 474/07   

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https://dejure.org/2007,39823
LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 25 Sa 474/07 (https://dejure.org/2007,39823)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2007 - 25 Sa 474/07 (https://dejure.org/2007,39823)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 25 Sa 474/07 (https://dejure.org/2007,39823)
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  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96

    Wechselschichtarbeit im Pflegedienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 25 Sa 474/07
    Dabei bezieht sich die tarifvertragliche Definition auf die betriebliche Gegebenheit, also ob in den Arbeitsbereich des Angestellten ununterbrochen gearbeitet wird, die Arbeit zu keinem Zeitpunkt stillsteht (BAG Urteil vom 05.02.1997 - 10 AZR 639/96 - in AP Nr. 14 zu § 33 a BAT = NZA 1997, 1179; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD Lose Blattsammlung, Stand Mai 2007, § 7 2.1, Rn. 5).

    Während eines Bereitschaftsdienstes leistet der Angestellte keine Arbeit, deren Beschwernis durch die Wechselschichtzulage mit ausgeglichen werden soll (BAG Urteil vom 05.02.1997 a. a. O. Rn. 31, 42).

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 25 Sa 474/07
    3.Dem steht nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 03.10.2000 (C-303/98) entgegen, wonach der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anzusehen sei.
  • LAG Niedersachsen, 13.11.2007 - 13 Sa 549/07

    Anspruch auf Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 33a Abs. 1

    Zur Problematik der Unterbrechung im Sinne des § 7 Abs. 1 TVöD haben das LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2007, 9 Sa 625/07, und das LAG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 01.06.2007, 25 Sa 474/07, folgende Auffassung vertreten: Im Rettungsdienst ergäben sich Bereitschaftszeiten im Sinne des Anhangs B zu § 9 TVöD, in denen kein Bediensteter der Rettungswache arbeite.
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